Geschäftsordnung des Landesverbandes NRW
Nach § 19 der VKD-Satzung beruht die Arbeit der Landesverbände auf einer eigenen entsprechenden Geschäftsordnung.
Der Landesverband führt im Jahr zwei (2) Tagungen durch mit einer Tagesordnung. Die Ergebnisprotokolle jeder Tagung sind zu versenden an:
-die einzelnen Zweigvereine des Landesverbandes
-die Landesvorsitzenden der Landesverbände
-die Geschäftsstelle des VKD binnen 14 Tage.
Aufgaben des Landesverbandes
-zur jeweiligen Tagungen alle Zweigvereine einladen
-auch auf die Pflichten hinweisen, denn die Zweigvereine führen den Zusatz im Verband der Köche Deutschlands e.V. (Pflicht einer Teilnahme bei der Landestagung; Mitteilung bei Vorstandsänderungen im Zweigverein; Zahlung eines Mitgliedbeitrages an den Landesverband)
-die Zweigvereine unterstützen und in besonderen Fällen fördern
-Unterstützung und Förderung der Nachwuchsarbeit
-Presse und Öffentlichkeitsarbeit
-für bundesweite VKD-Wettbewerbe regionale Vorentscheidungen durchführen, weitere Wettbewerbe unterstützen
-für VKD-Wettbewerbe Juroren benennen aus der offiziellen Jurorenliste
-Regionalmannschaften bilden
-mit anderen Fachverbänden in der Region Kontakt pflegen
-Ehrungen für verdiente VKD-Kollegen auf Wunsch durch den Landesvorstand vornehmen. Anträge hierzu von den Zweigvereinen oder Mitglieder mit einer Stellungnahme versehen.
Landesvorstand
Aus den Vorschlägen der Delegierten der Zweigvereine wird der Vorstand des Landesverband gewählt.
Der/die Landesvorsitzende
Der/die Stellvertretende Landesvorsitzende
Der/die Schriftführer/in
Der/die Schatzmeister/in
Der/die Landesjugendwart/in
Der/die Kassenprüfer/innen (2)
Die Wahl des Vorstandes sollte/muss vor der Mitgliederversammlung des VKD erfolgt sein.
Wahlordnung
Die anwesenden Zweigvereine werden durch den Delegierten vertreten mit einer Stimme, keine Stimmenübertragung möglich. Über die Wahl muss ein Protokoll geführt werden.
Finanzen
Für die Geschäftsführung des Landesverbandes gewährt der Gesamtvorstand des VKD eine Kostenpauschale von 2,56 € pro VKD-Mitglied, das nachweislich im Einzugsgebiet des Landesverbandes erfasst ist und das seinen Mitgliedsbetrag für das betreffende Jahr bezahlt hat.
Zum 01.04. des jeweiligen Jahres die Hälfte, des zu erwartenden Betrages für dieses Jahr ausgezahlt, zum 1.10. des jeweiligen Jahres der Rest des Betrages.
Das Bankkonto des Landesverbandes ist auf den Namen Verband der Köche Deutschlands e.V., Landesverband ....... zu führen.
Um Haftungsfragen seitens der Geldinstitute vorzubeugen, ist das Konto als Guthabenkonto zu führen. Bei voraussichtlichen Mehrausgaben sind die benötigten Geldmittel vorher als á-Konto-Zahlung bei der Geschäftsstelle des VKD anzufordern.
Mindestens einmal im Jahr ist eine unangemeldete Kassenprüfung durch die gewählten Kassenprüfer vorzunehmen, ein Prüfungsbericht ist den Delegierten vorzutragen.
Der Schatzmeister hat einmal im Jahr einen Kassenbericht vorzutragen anlässlich einer Tagung.
Die Kasse kann vom VKD-Vorstand überprüft werden.
Präambel
Reisekostenabrechnung des Landesverbandes
Die Reisekosten zu den NRW-Landestagungen (auf Einladung des Landesvorstandes) wird mit dem Landesvorstand, durch den Schatzmeister abgerechnet.
Je Zweigverein (ein Delegierter) und dem Landesvorstand wird pro gefahrener Kilometer mit dem PKW ein Betrag von 0,25 € erstattet (Grundlage ist das Auto-Routenprogramm).
Tagungsgeld für den Landesvorstand, die Delegierten und die Jugendwart wird auf 16 € festgesetzt und geht an den ausrichtenden Zweigverein.
Bei Einladungen von Vorstandsmitgliedern des VKD trägt der Verband die Fahrtkosten bis zum jeweiligen Veranstaltungsort. Am Veranstaltungsort übernimmt der Veranstalter (LV oder ZV) die Kosten.
Zweigvereinsbeitrag an den Landesverband
Jeder Zweigverein muss jährlich einen Beitrag zahlen:
bis 100 VKD-Mitglieder: 50 €
ab 101 VKD-Mitglieder 100 €
Grundlage ist per 1. Januar jedes Jahres die offizielle Zahl der Mitgliederliste von der VKD-Geschäftsstelle.
Homepage des Landesverbandes NRW www.koechenrw.de
Jeder Zweigverein hat die Möglichkeit und sollte sie nutzen - mit aktuellen Informationen in der NRW-Homepage sich zu präsentieren.
Regelung bei offiziellen Anlässen vertreten durch den Landesverband NRW
-bei runden Geburtstagen und Todesfällen:
-Zweigvereinsvorsitzender
-Vorstand des Landesverbandes NRW
-Ehemalige ARGE-Vorsitzende
-Amtierender Präsident
Bei offizieller Einladung ca. 75 € für den Anlass, sonst eine entsprechende Karte.